EU – Digitale Dienste

Digital Market Act & DSA


Mit dem Paket „Digitale Dienste“ trägt die EU der Tatsache Rechnung, dass der digitale Raum stärker reguliert werden muss. Ziel der beiden darin enthaltenen Gesetze „Digital Market Act“ und
„Digital Services“ ist es, Maßnahmen zum Schutz der Internetnutzenden festzulegen und zugleich Innovationen in der digitalen Wirtschaft zu fördern. Mit dem Gesetz über digitale Dienste sollen die Grundrechte der EU-Bürgerinnen und -Bürger im Internet geschützt werden. Das Gesetz über digitale Märkte soll durch die Regulierung der Big-Tech-Unternehmen gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen in der EU ermöglichen.


Digital Market Act – Digitale Märkte

„Digital Market Act“ für fairen Wettbewerb zwischen digitalen Plattformen.

EU-weit sind derzeit mehr als 10 000 wachstumsstarke KMU-Online-Plattformen in der digitalen Wirtschaft tätig. Doch eine kleine Zahl großer Online-Plattformen, die sogenannten „Gatekeeper“, haben den größten Marktanteil.

Gatekeeper sind digitale Plattformen

  1. mit über 45 Millionen aktiven Endnutzern im Monat
  2. mit einem Umsatz von mindestens 7,5 Mrd. € in den letzten drei Geschäftsjahren

Gatekeepern wird es nicht gestattet sein,

  • ihre eigenen Produkte übermäßig zu bewerben
  • Zahlungsmöglichkeiten auf ihre eigene Zahlungsmethode zu beschränken
  • die im Rahmen eines Dienstes erhobenen personenbezogenen Daten für die Zwecke eines anderen Dienstes weiterzuverwenden
  • gewerblichen Nutzern unfaire Bedingungen aufzuerlegen
  • bestimmte Software-Anwendungen vorzuinstallieren
  • gewerbliche Nutzer von Plattformen einzuschränken
  • bestimmte Bündelungspraktiken (Verkauf verschiedener Produkte als Paket) einzusetzen

Unternehmen, die den neuen Verpflichtungen nicht nachkommen, riskieren Geldbußen von bis zu 10 % – oder im Falle von wiederholten Verstößen bis zu 20 % – ihres weltweiten Umsatzes.

Das europäische Gesetz über digitale Märkte soll

  • für einen faireren Wettbewerb zwischen Digitalunternehmen sorgen
  • mehr Innovation bewirken
  • für Verbraucherschutz sorgen

Digital Services – Digitale Dienste

Das Gesetz über digitale Dienste konzentriert sich auf die Schaffung eines sicheren Online-Umfelds für digitale Nutzende und Unternehmen sowie auf den Schutz der Grundrechte im digitalen Raum durch die Festlegung neuer Vorschriften

  • zur Bekämpfung illegaler Online-Inhalte, einschließlich Waren, Dienstleistungen und Informationen, unter uneingeschränkter Achtung der Charta der Grundrechte,
  • zur Bewältigung gesellschaftlicher Risiken im Internet,
  • zur Rückverfolgbarkeit von Händlern auf Online-Marktplätzen,
  • für Transparenzmaßnahmen für Online-Plattformen,
  • für eine verstärkte Aufsicht.

Dies geschieht durch die Einführung einer Reihe von Anforderungen und eines klaren Rahmens für die Rechenschaftspflicht und Transparenz der Anbieter von Vermittlungsdiensten, etwa der

  • Online-Marktplätze,
  • sozialen Netzwerke,
  • Plattformen zum Austausch von Inhalten,
  • Online-Plattformen für Reisen und Unterbringung.

Alle Online-Vermittlungsdienste, die ihre Dienste im Binnenmarkt anbieten, müssen die neuen Vorschriften einhalten, und zwar unabhängig davon, ob sie in der EU oder außerhalb niedergelassen sind.

Unternehmen werden Verpflichtungen unterliegen, die im Verhältnis zur Art ihrer Dienstleistungen sowie zu ihrer Größe und ihren Auswirkungen stehen. Dies bedeutet, dass sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen strengeren Anforderungen unterliegen werden.

Welche Vorteile bringt das Gesetz?

Rechte und berechtigten Interessen aller beteiligten Parteien, vor allem der EU-Bürgerinnen und ‑Bürger, werden besser geschützt.

Auch Minderjährige werden durch das Gesetz besser geschützt werden. Plattformen, die Minderjährigen zugänglich sind, wird es untersagt sein, zielgerichtete Werbung anzuzeigen, die auf der Verwendung personenbezogener Daten von Minderjährigen im Sinne des EU-Rechts beruht.

Die Bestimmungen des Gesetzes über digitale Dienste dienen insbesondere dem Schutz

  • der Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit,
  • der unternehmerischen Freiheit,
  • des Rechts auf Nichtdiskriminierung.

Weitere Informationen unter: https://www.consilium.europa.eu/de/policies/digital-services-package/