Was Markeninhaber zum Metaverse wissen müssen

Das Metaverse ist momentan ein großes Thema. Microsoft und Facebook investieren hohe Summen in den Aufbau und treiben die Idee voran. Für Unternehmen ist das digitale Paralleluniversum eine neue Herausforderung. Können Logo und Markenname im Metaverse eigentlich bedenkenlos verwendet werden? „In der virtuellen Gesellschaft wird es sicher auch um Status gehen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Michael Metzner. „Wo Status eine Rolle spielt, sind Marken nicht weit entfernt. Die Aufgabe besteht darin, den Markenschutz unter den neuen Bedingungen sicherzustellen.“ In diesem Gastbeitrag erklärt Dr. Michael Metzner, was Markeninhaber tun sollten, um auf das Metaverse vorbereitet zu sein.

Stolpersteine in der virtuellen Welt

Markenschutz ist im Metaverse eine komplexe Angelegenheit. Gerade hat das Luxusunternehmen Hermès den Künstler Mason Rothschild einer Markenrechtsverletzung beschuldigt. Es geht um die kultigen Hermès Birkin Bags, die Rothschild als NFTs im Metaverse verkauft. Ob es sich um Kunst handelt, liegt im Auge des Betrachters. Ob die Markenrechte verletzt wurden, muss ein Gericht klären. Der Fall zeigt, dass man seine Markenrechte auf die Eignung für das Metaverse prüfen sollte.

  1. Schwierigkeiten könnten im Kontext mit der Nizza-Klassifizierung auftreten. Die Klassifizierung legt den Bereich fest, für den Waren oder Dienstleistungen Markenschutz in Anspruch nehmen können. Auf die virtuelle Welt ist die Nizza-Klassifizierung sicher nicht zugeschnitten. Aus diesem Grund sollte man als Markeninhaber prüfen, ob eine Erweiterung der Klassen sinnvoll ist.
  2. Konzerne wie Coca-Cola, Nestlé oder McDonald’s werden ihre Namensrechte über verschiedene Bereiche hinweg leicht verteidigen können. Die Unternehmensnamen sind allerdings seit Langem weltweit bekannt. Für die große Masse der Marken gilt das nicht. Wer seinen Unternehmensnamen im Metaverse schützen möchte, sollte eine Ausdehnung der Rechte ins Auge fassen.
  3. Der Markenschutz wird zunehmend auf NFTs ausgedehnt. In den USA ist das inzwischen gängig. In Deutschland haben wir es mit einem einsetzenden Trend zu tun. Zu diesem Thema sollte man wissen, dass die Rechte für den Bereich nach fünf Jahren gelöscht werden können, wenn keine Aktivität erfolgt ist.
  4. Die Durchsetzung des Markenrechts ist international nicht einfach. Es ist fraglich, ob Urteile deutscher Gerichte im Land des Markenrechtsverletzers anerkannt werden. Wenn man die Betreiber des Metaverse bei Verletzungen in die Pflicht nehmen könnte, hätte man sicherlich eine praktikable Lösung.

Über den Autor:

Dr. Michael Metzner ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für gewerblichen Rechtsschutz und mit der komplexen Thematik für Unternehmen im E-Commerce-Bereich langjährig vertraut. Zu seinen Spezialgebieten gehören E-Commerce, Online-Shops, Marken und Designs, Urheberrecht sowie Medien- und Fotorecht. Seine Kanzlei berät Online-Händler, Online-Shop-Betreiber und alle Unternehmen im E-Commerce. Weitere Informationen: https://www.kanzlei-metzner.de/