Nachhaltige Mobilität

Sauber unterwegs: Mit dem Dienstrad zur Arbeit

Hersteller von Weltruf, Vollgas auf der Autobahn, am Wochenende in die Waschanlange: Deutschland ist ein Autoland – oder zumindest hielt sich dieses Klischee für lange Zeit. Denn selten hat sich in Sachen Mobilität so viel verändert wie gerade jetzt. Nicht mehr die PS stehen im Vordergrund, sondern eine saubere Fortbewegung.

Die Zahl der Fahrräder auf deutschen Straßen steigt und steigt. Kein Wunder also, dass sich immer mehr Menschen auch für das Leasen eines Dienstrads interessieren. Doch wie funktioniert das genau?

Vor knapp zehn Jahren wurde in Deutschland die rechtliche Grundlage geschaffen, um Diensträder anbieten zu können, und seitdem wurde das Modell immer beliebter. Trotzdem kursieren noch oft falsche Gerüchte, oder Unternehmen und Arbeitnehmern ist schlichtweg nicht bewusst, dass diese Möglichkeit überhaupt besteht. Dabei bietet das Leasing zahlreiche Vorteile für alle Seiten.


„Auch für Arbeitgeber gibt es gute Gründe, über das Dienstradmodell nachzudenken.“


Leasing im Überblick

Grundsätzlich gibt es nicht viele Unterschiede zwischen dem Leasing eines Fahrrads oder eines Dienstwagens. Bei Details kommt es zwar immer auf den Fall an, aber der Ablauf bleibt meist gleich: Der Arbeitnehmer zahlt eine monatliche Rate – per Gehaltsumwandlung wird ihm die entsprechende Summe vom Bruttogehalt abgezogen. Eine Vollkaskoversicherung, die etwa Vandalismus, Schäden oder Diebstahl beinhaltet, lässt sich direkt über den Leasing-Anbieter abschließen. Für Arbeitgeber ist der Leasing-Prozess kostenlos, je nach Vereinbarung kann er aber die Kosten für die Versicherung übernehmen oder sich mit einem Zuschuss beteiligen.

Der Leasingzeitraum beträgt in der Regel 36 Monate. Beispiel: Ein Unternehmen entscheidet sich dafür, Dienstradleasing anzubieten und ein Mitarbeiter sucht sich ein Fahrrad im Wert von 2.450 Euro brutto aus. In Steuerklasse 1 und bei einem Bruttolohn von 2.800 Euro würde die monatliche Nettobelastung für ihn bei etwa 45 Euro liegen.

Win-Win-Win-Situation

Neben den steuerlichen Vorteilen ist vor allem die in der Regel freie Fahrradwahl ein unschlagbares Argument für Arbeitnehmer. Sie können sich, markenunabhängig, ein Rad zwischen 500 und 10.000 Euro aussuchen und es für den Weg zur Arbeit genau wie privat nutzen – egal ob Citybike, Rennrad oder E-Bike. Die Abwicklung läuft über einen Fachhandelspartner in der Nähe, sodass auch Beratung und Probefahrten kein Problem sind. Ein teures Rad, das regulär gekauft für viele unerschwinglich wäre, rückt so in greifbare Nähe. Nach den 36 Monaten entscheiden sich die meisten Menschen dann für die Fortführung des Leasings – so können sie sich regelmäßig das neueste Modell aussuchen und müssen sich nicht um Wartungen oder teure Reparaturen kümmern.

Auch für Arbeitgeber gibt es gute Gründe, über das Dienstradmodell nachzudenken. Laufende Kosten, wie Versicherung oder Instandhaltung, oder monatliche Nutzungsrate, gelten als Betriebsausgaben, wodurch sich der zu versteuernde Gewinn verringern lässt. Das Dienstrad-Programm kann zudem in das betriebliche Gesundheitsmanagement integriert werden. Die regelmäßige Bewegung an der frischen Luft sorgt für niedrige Krankenstände und kann sogar die Produktivität erhöhen.

Doch es gibt auch sogenannte weiche Faktoren, die für das Dienstradleasing sprechen. Firmen, die diese Option ermöglichen, bieten ihren Mitarbeitern ein attraktives Benefit, quasi ein Statussymbol, wie es lange nur der Dienstwagen war. Außerdem ist die Außenwirkung nicht zu unterschätzen: Unternehmen zeigen damit, dass sie mitarbeiterfreundlich, modern und nachhaltig handeln. Sie leisten damit einen sichtbaren Beitrag zur Verkehrswende und zum Umweltschutz.

Diensträder gab es bis 2020 meist nur für große Unternehmen. Inzwischen existieren jedoch auch Angebote für Selbständige, Freiberufler und kleine Unternehmen – bei mein-dienstrad.de haben wir dafür etwa das Direkt-Programm eingeführt. Interessenten können sich online über die Voraussetzungen informieren und ihr Wunschrad meist noch am selben Tag beim Fachhändler abholen. Vorzugssteuerberechtige bekommen hier die Umsatzsteuer aus Nutzungsrate und Servicepaketen vom Finanzamt erstattet. Für die private Nutzung bei Fahrrädern, E-Bikes und S-Pedelecs gilt eine 0,25%-Regelung.

Auf das Kleingedruckte achten

Interessenten sollten sich zuerst über den passenden Leasing-Anbieter informieren und sich nicht für den Erstbesten entscheiden, sondern Anbieter suchen, die möglichst viel Service und Leistung bieten. Damit der Leasing-Vertrag fair bleibt, sich für alle Seiten lohnt und es später nicht zu Überraschungen kommt, sollten im Voraus zudem einige Punkte beachtet werden. Etwa, was im Falle einer Kündigung des Mitarbeiters geschieht und welche Optionen es dann für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt. Der Leasing-Anbieter sollte für solche Fälle, aber auch für Arbeitsunfähigkeit, Elternzeit oder Tod die passenden Sonderfall-Lösungen bereithalten.

Auch mit der Versicherung sollten von Beginn an wichtige Details geregelt werden. Hierzu zählt etwa, wo das Rad nachts abgestellt und wie es gesichert wird. Transport-, Unfall- oder Sturzschäden gehören genauso in den Vertrag wie etwa Feuchtigkeitsschäden oder die ortsunabhängige Absicherung. Und auch beim Zubehör sollten alle Seiten gleich zu Anfang feststellen, was dazugehören darf. In den meisten Fällen zählen dazu alle Teile, die fest verbaut werden können, etwa Klickpedale und Navigationsgeräte, aber auch ein sicheres Schloss.

Wer diese Punkte beachtet, kann sich auf einen ökologischen, gesunden und günstigen Arbeitsweg freuen. Portemonnaie und Umwelt werden sich bedanken.

Über den Autor:
Ronald Bankowsky, Geschäftsführer mein-dienstrad.de

https://www.mein-dienstrad.de/

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