Keine Angst vor MiFID II

von Johann Horch, Geschäftsführer der DSER GmbH und Vorstand der niiio finance group AG

Mit der neugefassten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) steht der europäischen Finanzindustrie die wohl umfassendste strukturelle Anpassung ihrer IT-Geschichte bevor. MiFID II tritt im Januar 2018 in Kraft und bringt verschärfte Transparenzvorschriften, Dokumentationspflichten und Neuerungen bei den Gebührenmodellen für Banken und Vermögensverwalter mit sich.

Die Finanzmärkte haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Die Entstehung neuer Handelsplätze und Produkte sowie technologischer Fortschritt haben die Funktionsweise der Wertpapiermärkte wesentlich beeinflusst. MiFID II verschärft die Transparenzvorschriften für Aktien und erfasst gleichzeitig erheblich mehr Finanzinstrumente als bisher.

Zu den Änderungen zählt unter anderem die sogenannte Zielmarktprüfung. Diese ist künftig für zu erwerbende Wertpapiere mit Blick auf den einzelnen Kunden durchzuführen. Auf Vermögensverwalter und Berater gleichermaßen wird hier zusätzlicher Dokumentationsaufwand zukommen. So muss beispielsweise immer automatisch eine Verlustschwelle von 10 % an den Kunden reportet werden. Auch wird vorgeschrieben, dass der Kunde regelmäßig einen Performancebericht erhält. Bei jeder Umschichtung ist künftig eine Begründung über den Mehrwert der Umschichtung anzugeben. Und nicht zuletzt ersetzt der Geeignetheitsbogen das Beratungsprotokoll.

Ein weiterer Baustein ist mehr Transparenz im Handel durch das konsolidierte Datenband, das geschaffen werden soll, um Daten der Nachhandelstransparenz EU-weit zusammenzuführen und zu veröffentlichen. Es soll einen umfassenden Überblick über aktuelle Preise für Finanzinstrumente ermöglichen und nachvollziehbarer machen, inwieweit Aufträge preisbewusst ausgeführt wurden.

Johann Horch, Geschäftsführer der DSER GmbH und Vorstand der niiio finance group AG

Johann Horch, Geschäftsführer der DSER GmbH und Vorstand der niiio finance group AG

Von den Neuerungen sind auch Provisionen durch Produktgeber betroffen. Dies gilt insbesondere für die klassischen Vertriebsfolgeprovisionen, die beim Einsatz von Publikumsfonds in Kundendepots regelmäßig anfallen. Auch Zertifikate und andere mit innenliegender Provision konzipierte Wertpapiere fallen unter diese Kategorie.
Tatsache ist: Die weitreichenden neuen Anforderungen durch MiFID II sind für einen Berater unter Beibehaltung seiner herkömmlichen Arbeitsweise kaum mehr zu stemmen. Eine papiergebundene Beratung beziehungsweise Vermittlung wird ab 2018 nur noch in den seltensten Fällen möglich sein, da unzählige Daten vorgehalten werden müssen. Der Druck auf Vermögensverwalter wächst weiter: Waren es in der jüngsten Vergangenheit nur die Themen Digitalisierung und FinTech-Konkurrenz kommt jetzt Regulierung als neuer Stolperstein hinzu.

Um die digitalen und regulatorischen Revolutionen der letzten Zeit erfolgreich zu meistern, wird der Einsatz von innovativen Softwarelösungen, die Prozesse, die heute teure und damit knappe Zeitressourcen erfordern, sowie die künftig die mit MiFID II einhergehenden administrativen Aufgaben, automatisiert abdecken, alternativlos.

Diese Entwicklung hat der Softwarehersteller DSER / niiio aus dem sächsischen Görlitz schon seit langem vorausgesehen. Johann Horch, Geschäftsführer der DSER GmbH und Vorstand der niiio finance group AG: „Als Softwarehersteller aus dem Bereich Portfoliomanagement stammend sind wir verpflichtet, alle MiFID II betreffenden Prozesse mittels der implementierten Legal Card abzudecken. Wir positionieren uns so künftig nicht nur als Software- sondern als echter Outsourcing Partner für unsere Kunden. MiFID II wird zwangsläufig zu einer Neuorientierung vieler Banken, Vermögensverwalter und Berater führen und wir als Softwarehersteller sind gefragt, sie hierbei zu unterstützen.“
Im Hause DSER / niiio arbeitet man aktuell mit Hochdruck an Systemerweiterungen der eigenen Portfoliomanagement-Softwarelösung munio 7.0, damit freie Finanzdienstleister, Vermögensverwalter und Banken den Bestimmungen in der Finanzberatung künftig rechtskonform Rechnung tragen können. Im November soll die Testphase der neuen Softwarelösung für Bestandskunden starten, zum Jahresende ist der Go-Live geplant, so dass spätestens zum Januar 2018 alle Kunden „Fit für MiFID II“ – so lautet der Werbeslogan des Unternehmens – sind.

Neben der Anpassung der WpHG Bogen wird auch die Geeignetheitserklärung als Ersatz für das Beratungsprotokoll neugestaltet. Zudem wird im Rahmen der Geeignetheitsprüfung automatisch ein Abgleich zwischen Zielmarktkriterien des Produktes und dem Anlagevorschlag stattfinden – auch für Vermögensverwalter. Verlustschwellen werden überarbeitet und an die 10% MiFID II Schwelle angepasst sowie das Reporting MiFID II-konform überarbeitet. Neu ist der Ausweis von Ex-Ante Kosten und die Automatisierung der regulatorischen Prozesse, wie Reporting, Verlustschwellen und Zustellungspflichten von Informationen an den Kunden. Hinzu kommt auch ein neuer Bereich namens eBanking in Form eines digitalen Kundenpostfaches: Jeder Kunde kann in seinem Postfach alle Informationen sowie sein Reporting und seine persönlichen Verlustschwellen jederzeit einsehen.

Finanzdienstleister müssten sich an eine sich verändernde Welt anpassen: Seine Hoffnung darauf zu setzen, man könne den gegenwärtigen Zustand erhalten und müsse hierzu vielleicht nur die ein oder andere gute Idee einfließen lassen, ist nicht nachhaltig gedacht. Wer sich einen zuverlässigen Software-Dienstleister, der sowohl die Effizienz im Dschungel der anstehenden regulatorischen Neuerungen sowie die Attraktivität für Endkunden steigert, an seine Seite holt, ist gut beraten.

Weitere Informationen unter:
www.dser.de

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