Die Blockchain motiviert wie kaum eine andere Technologie der letzten Jahre die Entwicklung in der IT-Branche. Viele junge Unternehmen setzen darauf, ihr Produkt mit der Blockchain kompatibel zu machen. In manchen Fällen führt das aber zu der Frage, warum das Produkt überhaupt eine lückenlose Dokumentation braucht. Offensichtlich benötigt nicht jede Anwendung ein fälschungssicheres Protokoll.

Geschäftsmodell für die Blockchain bei Medizindaten

Eine Branche, die von der Blockchain profitieren kann, ist der Gesundheitssektor. Listen mit Medikamenten und Behandlungspläne aufzubewahren ist Pflicht. Ähnlich ist es, wenn Termine abgerechnet werden. Bisher sind viele dieser Daten dokumentenecht mit Hand protokolliert worden, da bei der digitalen Alternative eine nachträgliche Veränderung nicht ausreichend ausgeschlossen ist.

Die Blockchain kann dieses Problem umgehen. Mit Schlüsseln, die eindeutig ihrem Inhaber zuzuordnen sind, könnten auch Prozesse mit hohen Sicherheitsanforderungen an die Dokumentation digitalisiert werden. Ein Geschäftsmodell, das sich hier zeigt, ist die Entwicklung und Betreuung einer entsprechenden Software und Hardware-Umgebung, in der ein solches System laufen kann.

So wie die Dokumentation in der Medizin von der Blockchain profitieren kann, gibt es noch weitere Anwendungsmöglichkeiten. Smart Contracts (vereinfacht: digitale Wenn-Dann-Protokolle) können ebenso im medizinischen Bereich eingesetzt werden. Doch auch deren Inhalt muss erst in eine maschinenlesbare Logik übertragen werden. Im laufenden Betrieb können sich ständig neue Notwendigkeiten für einen neuen Smart Contract finden.

Es lassen sich noch viele einzelne Anwendungsbereiche innerhalb des medizinischen Betriebes ausfindig machen, die von einer Blockchain-Lösung profitieren können. Überall, wo etwas gegengezeichnet werden muss, kann theoretisch eine digitale Dokumentation in der Blockchain eingefügt werden, um auch digitale Methoden zulassen zu können.

Handel mit Kryptowährungen

Abseits der Entwicklung von Blockchain-Produkten gibt es aber noch andere Möglichkeiten für Geschäftsmodelle. So kann der Handel mit Kryptowährungen ebenfalls die Basis für ein lukratives Unternehmen darstellen. Dabei sind aber auch einige Besonderheiten zu beachten.

So sind virtuelle Währungen (VC = virtual currency) inzwischen von den Behörden mit entsprechenden Regeln versehen worden. Federführend ist dabei die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz: BaFin. Nach eingehender Überprüfung der technischen Potenziale von Kryptowährungen und anderen digitalen Alternativwährungen wurden virtuelle Währungen als Rechnungseinheit als ein Finanzinstrument qualifiziert.

Damit gilt auch für Bitcoins und Co. das Kreditwesengesetz (KWG). Dadurch sind einige Geschäftsformen melde- oder erlaubnispflichtig. Zu den erlaubnispflichtigen Formen gehört zuallererst der gewerbliche Betrieb einer Börse oder Tauschplattform. Auch wenn der Betreiber nur als Mittler zwischen dem Käufer und dem Verkäufer wirkt, liegt hier möglicherweise bereits ein erlaubnispflichtiges Finanzkommissionsgeschäft vor.

Auch die Koordination von verschiedenen mit dem Mining beschäftigten Rechnern, unter Zahlung eines Anteils vom Erlös an die Eigentümer der Rechner, kann erlaubnispflichtig sein. Der private nicht-gewerbliche Umgang ist jedoch ausdrücklich nicht melde- oder erlaubnispflichtig. Bei der Erstellung eines Geschäftsmodells können Unternehmer auch die Beratung des BaFin in Anspruch nehmen. So können von Vornherein steuer- oder strafrechtliche Konsequenzen ausgeschlossen werden.

Entwicklung eines Blockchain-Geschäftsmodells

Wie sich in den Beispielen bereits gezeigt hat, gibt es viele Anwendungsmöglichkeiten für die Blockchain. Doch bei der Entwicklung eines Geschäftsmodells können sich ungeahnte Probleme ergeben. Die Blockchain ist dazu geeignet, Eingaben fälschungssicher zu speichern. Wie dann sichergestellt wird, dass kein unbefugter Dritter falsche Eingaben macht, gehört ebenfalls zur Entwicklung des Produkts.

Die reguläre Dokumentation durch eine Blockchain zu ersetzen, bringt keinen inhärenten Vorteil für das System. Erst eine eindeutige Zuordnung von Eintrag und Autor ermöglicht eine verlässliche Dokumentation. Dann kann auch die Zeitersparnis angeführt werde, die eine digitale Lösung gegenüber dem handschriftlichen Protokoll in der Regel vorweisen kann.

Bei der Entwicklung eines Geschäftsmodells mit Blockchain-Bezug sollte klar gemacht werden, welchen Vorteil die Neuentwicklung bietet. Zwar können viele Dokumentationssysteme in eine Blockchain verlagert werden, doch bedeutet das nicht zwangsweise eine Verbesserung der Dokumentation. Auch mit dem Prädikat der Fälschungssicherheit sollte nicht leichtfertig umgegangen werden. Diese kann nur gegeben sein, wenn auch die technische Peripherie und die Personen, die das System verwenden, die entsprechenden Standards einhalten.

Geschäftsmodelle mit der Blockchain sollten deswegen umfassend erklärbar sein. Die täglichen Arbeitsprozesse, die damit verbessert werden sollen, dürfen dabei nicht nur oberflächlich behandelt werden. Entwicklungen, die aus der Praxis motiviert sind, sind daher häufiger erfolgversprechend.

Unser Autor

 

 

Alexander Kretschmar studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin mit Abschluss der juristischen Zwischenprüfung. Danach schloss sich ein Bachelorstudium im Bereich des Journalismus an.

Seither kombiniert er seine beiden Interessensgebiete „Recht“ und „Berichterstattung“ und ist als freier Rechtsjournalist für verschiedene Verbände in Berlin tätig. Schwerpunkt seiner Beiträge bilden vor allem datenschutzrechtliche Fragestellungen sowie Digitalthemen.

CC BY-SA 4.0 DE

 
 
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