Förderung des Mittelstandes durch Sachbezugskarten

Arbeitgeber können ihren Mitarbeiterinnen sogenannte Sachbezugsleistungen zukommen lassen. Diese sind bis dato steuerfrei und aktuell sollten sie sogar helfen, die Corona-Folgen für Mitarbeiter etwas einzudämmen, indem die Freibeträge angehoben werden sollten. Allerdings wurden die entsprechenden Regelungen in welcher Form diese Sachbezugsleistungen anerkannt wurden, immer wieder unterschiedlich von Finanzämtern interpretiert. Dies sorgt für Unsicherheit bei Unternehmen. Patrick Löffler, CEO von givve – einem Anbieter von Prepaid-Kartenlösungen für Sachbezugsleistungen – erläutert im Interview mit der Redaktion die Problematik.

Herr Löffler, können Sie uns nochmals kurz den aktuellen Stand hinsichtlich Sachbezug und Kreditkarten schildern?
Seit dem 1. Januar 2020 gilt ein eine Neufassung des § 8 Einkommensteuergesetz (EStG). Darin ist der Sachbezug geregelt. Das Gesetz bedarf einer genauen Anwendungsbeschreibung seitens des BMF. Aktuell bekommen wir sowohl negative als auch positive Anrufungsauskünfte von den einzelnen Finanzämtern. Es gibt in Deutschland über 640 Finanzämter und jedes Finanzamt interpretiert dieses Gesetz momentan anders. Seit Mitte Juni gibt es einen Entwurf für dieses Klarstellungsschreiben seitens des BMF. Dieser Entwurf ist negativ für die ganze Branche. Er wurde an verschiedene Wirtschafts- und Branchenverbände verschickt, die bis zum 3. Juli Zeit hatten, dem BMF ihre Meinung dazu mitzuteilen. Das haben sehr viele Verbände in Anspruch genommen. Auch seitens der Politiker gab es Druck, unsere Prepaid-Karten nach wie vor als Sachbezug anzuerkennen. Momentan warten wir täglich auf Feedback vom BMF.
 
Was ist daran aus Ihrer Sicht problematisch? Wie beurteilen Sie die Auswirkungen, sollten die Regelungen so umgesetzt werden?
Der derzeitige Entwurf begünstigt in erster Linie wenige große Online-Händler. Der Grund hierfür: Der Einsatz von Gutscheinen und Gutscheinkarten wird im stationären Einzelhandel an Attraktivität verlieren, wenn die Akzeptanzstellen für Sachbezugslösungen (Karten oder Gutscheine) weiter eingeschränkt werden. Profitieren jedoch wenige internationale Online-Konzerne, bleiben die Umsätze in den Städten aus. Dadurch würden wiederum Steuereinnahmen verlorengehen. Außerdem beseitigt der vorliegende Entwurf des BMF die zuletzt fehlende Rechtssicherheit bei der Ausgabe von Sachbezugskarten aufgrund immer noch vorhandener unklarer Begrifflichkeiten nicht. „Der Schluss liegt nahe, dass die Anwendungspraxis von Finanzamt zu Finanzamt weiterhin unterschiedlich sein wird“, erklärt Jonny Natelberg, Geschäftsführender Vorstand des Prepaid Verbandes Deutschland (PVD). „In der momentan laufenden Konsultation verfolgen wir daher engagiert eine praktikable Lösung. Diese muss im Sinne der ca. sechs Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausfallen, die derzeit zusätzlich zu ihrem Gehalt Prepaid-Karten als Sachbezug erhalten.“

Die Ausgestaltung von Sachbezugsleistungen als Kreditkarte ermöglicht eine breite Akzeptanz im Einzelhandel – da Kartenzahlung fast überall akzeptiert wird.

Wie würde denn eine Lösung aussehen, welche die Vorteile digitaler Abrechnungsmöglichkeiten nutzt?
Dazu haben verschiedene Politiker und viele politische Verbände klar Stellung bezogen. Je offener ein Sachbezugsprodukt ausgestaltet ist, desto lokaler wird es eingesetzt. Die givve Card ist das perfekte Mittel, um den Klein- und Mittelstand in Deutschland zu fördern. Das ist nur möglich, da der Karteneinsatz der givve Card nicht auf bestimmte Handelsketten begrenzt ist. Der überwiegend lokale Einsatz der Karten ergab sich aus einer Analyse von 3 Mio. Transaktionen (im Zeitraum 01.04.2019 – 01.04.2020) mit einem Gesamtwert von über 100 Mio. €. 

Wie können sich Unternehmen jetzt schon vorbereiten – oder müssen sie „abwarten“?
Wir haben natürlich einen Plan B vorbereitet. Sollte das BMF auf eine weitere Einschränkung bestehen, können wir die Karten „over the air“ dementsprechend anpassen. Am besten melden die Arbeitgeber, die unser Produkt nutzen, das ihrem Finanzamt. Die meisten Finanzämter sind kooperativ. Mehrere Finanzausschuss-Mitglieder des aktuellen deutschen Bundestages haben sich ganz klar gegen eine nachträgliche Versteuerung ausgesprochen. Wir sind nahe dran und, dank intensiver Lobbyarbeit, mittendrin. Wir halten unsere Kunden stetig auf dem neuesten Stand.

Weitere Informationen unter:
www.givve.com