Automatisierung des täglichen Bedarfs

Innovationen, die den Einkaufsaufwand auf ein absolutes Minimum reduzieren

Seit dem 31. August 2016 sind die ersten Dash-Buttons in Deutschland erhältlich. Der Preis liegt momentan bei 4,99 Euro, wobei Amazon die Anschaffungskosten nach der ersten über das Device ausgeführten Bestellung erstattet.

Der Button ermöglicht dem Kunden, vordefinierte Bestellungen von Verbrauchsgütern auf Knopfdruck aufzugeben. Waschmittel, Kaffeekapseln, Rasierklingen u. Ä. – durch die Konfigurierung mit der dazugehörigen Smartphone-App kann festgelegt werden, welcher Artikel in welcher Menge nach dem „Knopfdruck“ bestellt wird. Neben einem komplett selbst konfigurierbaren Dash-Button stehen vor allem vorkonfigurierte Buttons namhafter Verbauchsmittelhersteller zur Verfügung.

Nach der Betätigung des Dash-Buttons wird automatisch eine Bestellung erzeugt, welche in der dazugehörigen Smartphone-App bestätigt werden muss. Prinzipiell kann die Bestellung zwar vollkommen autonom aufgegeben werden, die Authentifizierung durch den Kunden soll jedoch die Möglichkeit bieten, versehentlich ausgelöste Bestellungen zu korrigieren oder auch die zu bestellende Menge abzuändern. Alternativ lässt sich auch der Bestellschutz aktivieren, wodurch jedes Produkt bis zu seiner Lieferung nur einmal bestellt werden kann. Dabei können Bestellungen auch gebündelt und es kann eine Art „Einkaufszettel“ erstellt werden.

Mit dem Amazon Dash Replenishment Service geht das Unternehmen noch einen Schritt weiter. In Zusammenarbeit mit verschiedenen Großgeräteherstellern wurde ein autonomes Konzept für smarte Haushaltsgeräte entwickelt. Waschmaschinen, Kaffeeautomaten, Wasserfilter, Kühlschränke etc. erkennen selbstständig fehlende Ressourcen und bestellen diese nach. Sollte beispielsweise ein Drucker erkennen, dass mit dem aktuellen Tintenvorrat nur noch eine geringe Anzahl an Seiten gedruckt werden kann, könnte dieser selbstständig neue Farbpatronen bestellen.

Unklare Rechtslage

Schon kurz nach der Vorstellung der Produkte warnte die Verbraucherzentrale NRW davor und ging nach der Veröffentlichung gar gerichtlich dagegen vor. Beanstandet werden unter anderem der nicht einsehbare Preis der bestellten Ware, die Bindung an Amazon sowie die verpflichtende Prime-Mitgliedschaft. Ein erster, aber noch nicht rechtskräftiger Urteilsspruch erklärt die Buttons nun für rechtswidrig und sorgt damit für den Auftakt des Ganges durch die Instanzen.

Der Urteilsspruch stellt klar, dass Amazon unmittelbar vorm Absenden der Bestellung den Käufer über den tatsächlichen Preis der Ware informieren muss. Dies gilt sowohl für den Button als auch für den Replenishment-Service. Selbst wenn Amazon beim Gang durch die Instanzen keinen Erfolg haben sollte, wäre dies nicht gleichbedeutend mit dem Aus des Services, der lediglich leicht abgeändert werden müsste. So könnte die Ware beispielsweise lediglich automatisch in den Einkaufskorb gelegt werden und hier auf das endgültige „OK“ des Kunden warten.

CC BY-SA 4.0 DE

 
 
Sie dürfen:
  • Teilen — das Material in jedwedem Format oder Medium vervielfältigen und weiterverbreiten
  • Bearbeiten — das Material remixen, verändern und darauf aufbauen und zwar für beliebige Zwecke, sogar kommerziell.
  • Der Lizenzgeber kann diese Freiheiten nicht widerrufen solange Sie sich an die Lizenzbedingungen halten.
  • Bitte berücksichtigen Sie, dass die im Beitrag enthaltenen Bild- und Mediendateien zusätzliche Urheberrechte enthalten.
Unter den folgenden Bedingungen:
  • Namensnennung — Sie müssen angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade Sie oder Ihre Nutzung besonders.
  • Weitergabe unter gleichen Bedingungen — Wenn Sie das Material remixen, verändern oder anderweitig direkt darauf aufbauen, dürfen Sie Ihre Beiträge nur unter derselben Lizenz wie das Original verbreiten.