Cookies brauchen Einwilligung

In einem viel beachteten Urteil bestätigte der BGH den EuGH darin, dass der Abruf von gespeichertern Informationen auf dem Endgerät eines Nutzers mithilfe von Cookies nur nach dessen Einwilligung zulässig ist. Diese muss in Form eines Opt-in erbracht werden, wobei die „Einholung der Einwilligung mittels eines voreingestellten Ankreuzkästchens“ unvereinbar mit der DSGVO und daher unzulässig ist.

Daher ist die Praxis vieler Websites derzeit rechtlich zumindest angreifbar. Beim Einsatz von Cookie Consent Frameworks gilt es zu beachten, dass diese auch auf aktive Einwilligung setzen.

Einige verlässliche Informationen dazu haben wir Ihnen hier zusammengetragen:

1 Antwort
  1. MarkusW
    MarkusW sagte:

    Ist echt gut, dass etwas dagegen unternommen wird, ständig alle Daten der Nutzer zu sammeln. Ich habe in einem spannenden Beitrag gelesen, dass die Unternehmen ihre Banner dann so manipulativ designen, dass die Nutzer ihrem Wunsch wiedersprechend auf die „Zustimmung“ klicken, weil der Banner so verleitend designed ist. Ich hoffe dafür wird mal ein Standard gesetzt, damit das nicht mehr geht. Ich verwende für meinen Shop ein Plugin (https://www.consentmanager.de/cookie-banner-plugin/shopify/), das eindeutig und klar ist und gleichzeitig sammel ich keine Daten, wenn es nicht unbedingt für eine bestimmte Funktion nötig ist! Das sollte der Normalfall werden…

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